AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ing. Kevin Wagner | WK Consulting Solutions
Stand 01.08.2024
1. ALLGEMEINES
1.1. Für alle Verträge betreffend die Nutzung von Diensten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Herr Ing. Kevin Wagner (im Folgenden auch kurz „Auftragnehmerin“ genannt) mit einem Kunden (in weiterer Folge kurz „Vertragspartner“ genannt) abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen der Auftragnehmerin und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.
1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter https://www.wkconsulting.at/agb eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von der Auftragnehmerin übermittelt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Sämtliche Angaben der Auftragnehmerin zu den angebotenen Leistungen an den Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.wkconsulting.at angebotenen Leistungen.
2.2. Verbindliche Angebote der Auftragnehmerin können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
2.3. Die zu Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Auftragnehmerin gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
2.4. Allfällige Angebote der Auftragnehmerin können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot der Auftragnehmerin ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von der Auftragnehmerin angenommen werden kann.
3. PREISE
3.1. Die Preise, gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige Abgaben und Steuern werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4. Kosten eines Drittanbieter hat der Vertragspartner separat zu entrichten.
3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
4.1. Das Entgelt wird sofort mit Bestellung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere. Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
4.2. Lieferungen der Auftragnehmerin bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Auftragnehmerin. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, die Auftragnehmerin mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Auftragnehmerin gilt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Erklärung der Auftragnehmerin nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben den Auftragnehmer vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
4.5. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon unberührt.
4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.
4.7. Hat der Vertragspartner seine Schuld in Raten zu zahlen hat die Auftragnehmerin das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Terminsverlust tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Terminsverlust auf bloß geringfügige Verzögerungen oder geringfügige Ungenauigkeiten zurückzuführen wäre.
4.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, ausgenommen die Auftragnehmerin ist zahlungsunfähig oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners stehen, oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die gerichtlich festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt worden sind.
4.9. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.
4.10. Die Auftragnehmerin ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 2.500,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
4.11. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Kunde der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
5. LIEFERUNG UND LEISTUNG / TERMINÄNDERUNGEN
5.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für die Auftragnehmerin unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
5.2. Führen von dem Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände dazu, dass der Auftragnehmer nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.3. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmer. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er dem Auftragnehmer sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.
6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
6.1. Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Vertragspartner. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens der Auftragnehmerin.
6.2. Die Leistungserbringung erfolgt, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht Abweichendes davon vereinbart wurde, online.
6.3. Die Steigerung des Einkommens, die Reduktion von Ausgaben sowie der Erfolg von investiertem Geld bzw. eines Unternehmens ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder das Erreichen eines bestimmten (finanziellen) Erfolges oder sonstige Performance finanzieller Investitionen (insbesondere steigendes Einkommen bzw. reduzierte Ausgaben).
6.4. Die Auftragnehmerin leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung sowie keine Unternehmensberatung und erbringt auch keine Anlage-, Finanz- oder Investmentberatung, wie insbesondere gemäß WAG 2018. Der Vertragspartner ist selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen, insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.
6.5. Der Vertragspartner wird von der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird der Auftragnehmerin von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben der Auftragnehmerin wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
6.6. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Zugriffe auf sämtliche Programme, die von der Auftragnehmerin angeboten werden, ausschließlich persönlich zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es, sofern mit der Auftragnehmerin nicht schriftlich Abweichendes davon vereinbart wurde, untersagt, Dokumentationen, Video-, Audio- oder Logindaten an Dritte weiterzugeben oder zum Unterrichten Dritter zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es darüber hinaus auch untersagt, Inhalte aus den vorangehend genannten von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Dateien auf andere Art und Weise teilweise oder zur Gänze, zu anderen Zwecken, als denen, die mit der Auftragnehmerin ausdrücklich vereinbart wurden, zu veröffentlichen.
6.7. Die Auftragnehmerin kann nach freiem Ermessen die Lieferung oder sonstige Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)
7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.
7.2. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Nutzung der Dienste, Lieferungen und erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des Vertragsinhaltes eingeräumt. Die Auftragnehmerin räumt dem Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von Diensten oder Inhalten keine Rechte zur kommerziellen Nutzung ein. Die Bereitstellung von Diensten oder Inhalten durch die Auftragnehmerin stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Urheber dar. Die Dienste der Auftragnehmerin sowie Lieferungen und sonstige Leistungen berechtigen den Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, nicht zur Verwertung, gemäß § 14 bis 18c UrhG.
7.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Immaterialgüterrechtsverletzungen des Vertragspartners.
7.4. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich die Auftragnehmerin sämtliche Rechte und Nutzungen an den Lieferungen, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Pläne, Strategien) und erbrachten sonstigen Leistungen vor. Die Auftragnehmerin hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertragsgeschaffenen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Die Auftragnehmerin hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Weiters ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.
7.5. Der Verstoß des Vertragspartners gegen die in Punkt 7.2. sowie 7.4. genannten Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
8.2. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.
9. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
9.1. Zum Schadenersatz ist die Auftragnehmerin in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.
9.2. Die Auftragnehmerin haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den adäquaten, vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen eines Personenschadens gehaftet wird.
10. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der Auftragnehmerin bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.
11. SONSTIGES
11.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streit-beilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
11.2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
11.3. Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
11.4. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.5. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Änderungen seiner Anschrift und/oder E-Mail Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen der Auftragnehmerin, die dem Vertragspartner nicht zugegangen sind, als ihm zugegangen gelten, wenn sie an die vom Vertragspartner der Auftragnehmerin zuletzt bekannt gegebene Anschrift und E-Mail Adresse gesendet werden.
11.7. Mitteilungen an Vertragspartner können von der Auftragnehmerin auch per E-Mail versendet werden, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per E-Mail ausspricht.
11.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.